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   VGH Baden-Württemberg - 14 S 381/22   

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VGH Baden-Württemberg - 14 S 381/22 (https://dejure.org/9999,142406)
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Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    R P AG gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vom 21. Dezember 2021

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    An die Stelle der XXX XX als Vertragspartnerin trat in der Folgezeit deren Tochterunternehmen Xxx xxxxx xx (die Klägerin im Parallelverfahren 14 S 381/22).

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten der GDWS (1 CD mit Antragsunterlagen, 2 Ordner "Verträge", 8 Bände Planfeststellungsverfahrensakten) und die Senatsakte zum Parallelverfahren 14 S 381/22 vor.

    Soweit die Xxx xxxxx xx im Parallelverfahren 14 S 381/22 ein Ermittlungsdefizit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit der Begründung rügt, die UVP habe Auswirkungen auf das Schutzgut Klima durch die Verringerung der Produktion erneuerbarer Energie nicht thematisiert (Schriftsatz vom 25.04.2022, S. 63), verhilft das der vorliegenden Klage nicht zum Erfolg.

    Der Planrechtfertigung stehen die von der Xxx xxxxx xx - der Klägerin im Parallelverfahren 14 S 381/22 - vorgetragenen Zweifel an der Finanzierung des Vorhabens nicht entgegen (cc)).

    Ohne Erfolg hält die Xxx xxxxx xx ihnen u. a. entgegen, § 34 Abs. 3 WHG fordere keine Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Stauanlagen "um jeden Preis" und Maßnahmen, die - wie ihres Erachtens hier - erhebliche Beeinträchtigungen gerade der Stromerzeugung durch bereits bestehende Wasserkraftanlagen nach sich zögen, seien nicht im Sinne der § 27 Abs. 2, § 34 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 WHG "erforderlich" (vgl. näher dazu u. a. Schriftsatz der Xxx xxxxx xx vom 25.04.2022 im Verfahren 14 S 381/22, S. 30 ff.).

    Bei dem Stand der angesprochenen anderen Planungen (vgl. näher dazu Klageerwiderung, Schriftsatz vom 27.06.2022, S. 16, und Klageerwiderung im Parallelverfahren 14 S 381/22, S. 3, 16; s. ferner die Angaben des TdV im Erörterungstermin zum jeweiligen Planungsstand, Ergebnisniederschrift vom 02.04.2020, S. 17 f., Verwaltungsakte, Teil "MZ Erörterungstermin", Bd. 2, S. 693 f.) kommen darauf bezogene Abwägungsdefizite im vorliegenden Planfeststellungsverfahren nicht in Betracht.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Der Senat hat mit Urteilen vom 01.02.2023 (- 14 S 370/22 - und - 14 S 381/22 -  über eine Klage der Klägerin zu 1. und eine Klage der dortigen Stromabnehmerin über den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten betreffend die Staustufe Kochendorf entschieden, in dem sich in Teilen vergleichbare Rechtsfragen gestellt haben.
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